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Der Meistertitel
Warum das Friseurhandwerk überhaupt eine Meisterpflicht kennt, was die Prüfung verlangt und welche Ausnahmen es gibt.
Ein Titel mit Rechtsfolge
“Meister” ist im Handwerk kein Werbewort, sondern ein Abschluss mit einer konkreten Rechtsfolge. Das Friseurhandwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung, dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Gewerbe. Wer einen Betrieb in einem Gewerbe dieser Anlage selbstständig führen will, muss in der Handwerksrolle eingetragen sein, und dafür ist in der Regel der Meistertitel die Voraussetzung.
Der Umkehrschluss stimmt allerdings nicht: Nicht jede Person, die an einem Stuhl arbeitet, ist Meisterin oder Meister, und das muss sie auch nicht sein. Die Meisterpflicht betrifft die Betriebsleitung, nicht jede einzelne Beschäftigung.
Was die Prüfung verlangt
Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen:
- Teil I, fachliche Praxis. Das Können am Kopf, unter Prüfungsbedingungen.
- Teil II, Fachtheorie. Die fachlichen Grundlagen, von der Chemie der Farbe bis zur Kalkulation einer Dienstleistung.
- Teil III, betriebswirtschaftlich-rechtlicher Teil. Der Teil, der aus einer guten Handwerkerin eine Betriebsinhaberin macht.
- Teil IV, Berufs- und Arbeitspädagogik. Der Teil, der zur Ausbildung berechtigt.
Teil III und Teil IV sind gewerkeübergreifend. Wer sie einmal bestanden hat, bringt sie in jedes weitere Handwerk mit.
Abgenommen wird die Prüfung von einem Meisterprüfungsausschuss bei der zuständigen Handwerkskammer. Für Köln ist das die Handwerkskammer zu Köln.
Der Weg dorthin
Vor der Meisterprüfung steht in aller Regel die Ausbildung: drei Jahre im dualen System, Betrieb und Berufsschule, abgeschlossen mit der Gesellenprüfung. Danach folgt die Meistervorbereitung, in Vollzeit oder berufsbegleitend. Eine Wartezeit als Gesellin ist für die Zulassung zur Prüfung nicht vorgeschrieben.
Die Ausnahmen
Die Handwerksordnung kennt Wege in die Selbstständigkeit ohne Meistertitel. Die praktisch wichtigsten:
- Die Ausübungsberechtigung für Gesellinnen und Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung, davon ein Teil in leitender Stellung.
- Die Ausnahmebewilligung in Härtefällen.
- Die Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse aus dem europäischen Ausland.
Ein Betrieb ohne Meisterin an der Spitze ist deshalb weder illegal noch schlechter. Er hat einen anderen Weg in die Handwerksrolle genommen.
Woran der Titel zu erkennen ist
Nicht an einem Schild und nicht an der Website. Die verlässliche Auskunft gibt die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer. Wer wissen will, ob ein Betrieb eingetragen ist und mit welcher Qualifikation, fragt dort.
Diese Seite nennt bewusst keine Betriebe. Sie kennt sie nicht, und eine Liste ohne Prüfung wäre eine Behauptung.